Decision Briefing • Hautkrebs-Vorsorge
Ein Defibrillator (ICD = implantierbarer Kardioverter-Defibrillator) kann bei bestimmten Formen der Herzschwäche vor gefährlichen Herzrhythmusstörungen schützen. Er überwacht dauerhaft den Herzrhythmus und kann im Notfall lebensrettend eingreifen.
Nicht jede Herzschwäche bedeutet automatisch, dass ein Defibrillator notwendig ist. Entscheidend sind unter anderem:
Besonders bei einer deutlich eingeschränkten Pumpfunktion (Ejektionsfraktion) kann ein erhöhtes Risiko für gefährliche Herzrhythmusstörungen bestehen. Moderne Leitlinien der European Society of Cardiology geben hierzu klare Empfehlungen.
Heute gibt es unterschiedliche Systeme:
Gleichzeitig gilt: Ein Defibrillator ist keine „Standardlösung“, sondern immer Teil eines individuellen Gesamtkonzepts.